Krankenversicherung für Deutsche im Ausland
Die private Auslandsreise-Versicherung ist sinnvoll für Sie ...
denn die gesetzliche Krankenversicherung hilft Ihnen im Ausland nur begrenzt weiter.
- Sie nützt nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, und dann nur, wenn der Arzt den Auslandsberechtigungsschein tatsächlich akzeptiert.
- Wenn Sie sich im Ausland, egal wo, als Privatpatient behandeln lassen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistungen mehr, auch nicht anteilig.
- Wenn Sie aus dringendem medizinischen Anlass aus dem Ausland in eine heimische Klinik geflogen werden müssen, geht das ebenfalls voll auf Ihre Kosten
Was erstattet wird ...
... die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse - Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen)
- Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus und zurück
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- einen medizinisch notwendigen Rücktransport ins Inland
- die Überführung bei Tod der versicherten Person bzw. Bestattungskosten
Bitte beachten Sie:
Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich
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