Krankenversicherung für ausländische Gäste
Versicherungsschutz für ausländische Gäste
- ausländische Staatsbürger
- deutsche Staatsbürger, die seit mehr als 2 Jahren ständig im Ausland leben
- für vorübergehende Aufendhalte in allen EU-Ländern (längstens 5 Jahre; Verlängerungen sind nach Zustimmung des Versicherers möglich).
Wir ersparen Ihnen Ärger und Kosten ...
... mit der Reise-Krankenversicherung.
Gewährleistet wird Ihnen die medizinisch notwendige Behandlungen als Privatpatient - bei Erstattung der Kosten. Auch die oft sehr hohen Kosten für Überführung im Todesfall in die Heimat werden erstattet.
Einfacher geht es nicht - und es kostet nicht viel.
Der Beitrag wird entweder pauschal oder nur für die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes berechnet.
Was erstattet wird ...
- ... die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse - Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen)
- Transport zum Krankenhaus und zurück
- Informationen zu Leistungsumfang erhalten Sie im Onlineformular
Beitragsbeispiel erhalten Sie in der Onlineberechnung:
Bitte beachten Sie bei der Beantragung, dass Sie die maximale Aufenthaltsdauer beantragen! Selbstverständlich können die Verträge auch verlängert werden, aber nur mit Zustimmung des Versicherers. Bei erheblichen Erkrankungen wird der Versicherer aber einer Verlängerung nicht zustimmen.
Wir bieten auch Gruppenverträge an. Ab 3 Personen !! Sowie auch Krankenversicherungen für "Ernte Helfer" und "Saison Arbeiter"
Ausländischer Gast bis 365 Tage zur Berechnung und Buchung
Ausländischer Gast bis 5 Jahre zur Berechnung und Buchung
Ausländischer Gast (Visum plus) zur Berechnung und Buchung
Ausländischer Gast bis 365 Tage Gruppe zur Berechnung und Buchung

