Schadensbeispiel für: Auskunftsdateien, Detekteien, Inkassobüros, Handelsauskunftsdateien
Durch eine falsche ungünstige Auskunft wird ein Kredit nicht gewährt oder vorzeitig gekündigt; Verluste des Kreditgebers aufgrund einer fälschlich zu günstigen Auskunft, z.B. Übersehen von Wechselprostesten, Leistung der eidesstattlichen Versicherung etc.; Namensverwechslung bei Abgabe einer Auskunft; Grundsatz der Interessenabwägung wird nicht beachtet, z.B. Mitteilung weit zurückliegender Vorstrafen etc.; unterlassene Berichtigung einer Auskunft nach Bekannt werden neuer Tatsachen; durch Fehlleitungen oder Indiskretionen kommt eine Auskunft in falsche Hände. Fehlerhafte Beratung anlässlich der Erziehung einer Forderung; ein Anspruch verjährt durch fehlerhafte Fristberechnungen; Übersehen von Terminen; durch verspätete Beauftragung des Gerichtsvollziehers fällt der Gläubiger mit seiner Forderung aus; Verlust von Unterlagen.
Besonderheiten zum Vertrag:
Erhöht sich im Laufe des Versicherungsjahres die Zahl der versicherten Personen, so besteht auch für die neu hinzugekommenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Änderung am Ende eine jeden Versicherungsjahres anzuzeigen (Erfolgt mit dem jährlichen Bestandsfragebogen der Versicherung)
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