Schadensbeispiel für: Wohnungs- u. Betreuungsunternehmen (gemeinnützig)

Bearbeitung von eigenen und fremden Bauvorhaben:

Fehler bei der Feststellung des Grundbuchinhalts; Übersehen von Eintragungsfehlern in Grundbuchbenachrichtigungen; Nichtbeachtung von Vorkaufsrechten; Irrtümer bei der Ermittlung vorhandener Belastungen; unrichtige Feststellung von Straßenanliegerbeiträgen; Abschluss mangelhafter Kaufverträge; Zahlung des Kaufpreises vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung; vermeidbare Auslösung von Grunderwerbsteuern; Verwechslung von Grundstücken und Grundstücksgrenzen; Nichtausschöpfung des Befriedigungsvorrechts nach § 116 LAG; Versehen bei der Einholung von Baugenehmigungen; Fehler bei Verhandlungen mit Behörden; verfrühter Abschluss von Darlehensverträgen; Fehler in Verträgen mit Architekten, Bauunternehmern und Handwerkern; Verjährenlassen von Nachbesserungs- und sonstigen Gewährleistungsansprüchen; verspätete Mängelrügen; Übersehen von Fehlern in Rechnungen; Fehler in der Endabrechnung mit dem Bauherrn; Nichtbeachtung von Pfand- und Vorzugsrechten; Versäumung von Skontoabzügen; Nichtausnutzung von Abschreibungsmöglichkeiten.

Verwaltung von eigenem und fremdem Haus- und Grundbesitz:
Verjährenlassen von Mietforderungen oder Schadenersatzansprüchen; Nichtausübung des Vermieterpfandrechts bei Auszug des Mieters; Doppelvermietungen; unzulässige Vermietung zweier benachbarter Verkaufsläden an Konkurrenten; verspätete Kündigung; Nichterhebung von Umlagen; fehlerhafte Berechnung von Wohngeld; verspätete Begleichung von Rechnungen, dadurch Verzugszinsen; falsche Kostenberechnungen (z.B. Wassergeld); unsachgemäße Bestellungen; unklare Abfassung von Verträgen; Abschluss eines Vertrages ohne hinreichende Vollmachten; unberechtigte Mietermäßigungen; Nichtausnutzung zulässiger Mietpreiserhöhungen; verspätete Mängelrügen; unsachgemäße Prozessführung; Nichtausnutzung der Möglichkeiten für Steuerermäßigungen, z.B. unterlassener Einspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid, Versäumung der Fristen für Wertfortschreibungen, Nichtausnutzung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, Nichtdurchführung von Ersatzansprüchen aus Grundstücksbeschädigungen.

Bearbeitung eigener Personal- und Gehaltssachen:
Falsche Berechnung von Gehältern und Spesen; Abführung zu geringer Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern; verspätete Abmeldung bei der Sozialversicherung; Nichtbeachtung von Lohn- und Gehaltspfändungen; Fehler bei der Einstellung von Personal; verspätete oder unwirksam Kündigung; Fehler bei der Formulierung von Pensionszusagen.

Besonderheiten zum Vertrag:
Erhöht sich im Laufe des Versicherungsjahres die Zahl der versicherten Personen, so besteht auch für die neu hinzugekommenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Änderung am Ende eine jeden Versicherungsjahres anzuzeigen (Erfolgt mit dem jährlichen Bestandsfragebogen der Versicherung)

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